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      Was zaehlt als Gewissensgrund bei der Kriegsdienstverweigerung?

      Als Gewissensgrund zaehlt eine ernsthafte, den Antragsteller innerlich bindende Entscheidung, die es ihm verbietet, im Krieg Menschen zu toeten oder am Dienst mit der Waffe mitzuwirken. Diese Ueberzeugung kann religioes, ethisch, humanitaer oder weltanschaulich begruendet sein, entscheidend ist nicht ihre Herkunft, sondern dass sie glaubhaft, allgemein und verbindlich ist. Geschuetzt wird das durch Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz. Wichtig: Die Ablehnung muss sich gegen jeden Waffendienst richten. Wer nur einen bestimmten Krieg oder Gegner ablehnt, betreibt eine selektive Verweigerung, die nicht anerkannt wird. In der Begruendung sollte nachvollziehbar werden, wie diese Haltung entstanden ist und sich im Leben zeigt. Kostenlose Formulierungshilfe bieten DFG-VK, EAK und die Zentralstelle KDV. Strukturierte Dienste wie **kriegsdienstverweigerung.help** fuehren durch die Pflichtangaben, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

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